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Verkehrsunfall, was tun?

Zum Start in den Herbst haben Autofahrer häufig mit geänderten Witterungsverhältnissen zu kämpfen. Glatte Straßen aufgrund Laubbefalls, schlechte Lichtverhältnisse, vermehrter Wildwechsel stellen im Straßenverkehr einige Herausforderungen dar, die es zu bewältigen gilt.

 

Hierbei kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen, die für viele Autofahrer einige Fragen aufwerfen. Wie muss ich mich bei einem Verkehrsunfall verhalten? Was muss ich bei einer möglichen Unfallregulierung beachten? Wie verhalte ich mich gegenüber möglichen Unfallbeteiligten, wie Fahrzeughalter, Fahrer und Haftpflichtversicherern? Welche Angaben sollte ich bzw. muss ich machen? Die Experten von REITMAIER Rechtsanwälte geben Tipps, die bei der Unfallabwicklung hilfreich sein können.

Austausch der Personalien

Notieren Sie sich zunächst unbedingt die Personalien (Name und Anschrift Fahrzeugführer, Name und Anschrift Fahrzeughalter, amtliches Kennzeichen der Fahrzeuge, wenn bekannt Haftpflichtversicherungen der Fahrzeuge Ihres Unfallgegners). Dies gilt vor allem dann, wenn Sie sich dazu entschließen, die Polizei nicht zu verständigen. Unterschreiben Sie vor Ort nichts. Lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen.

Wie lange muss ich an der Unfallstelle warten?

Wie lange, das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (z. B. Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls). 30 Minuten sollten jedoch nicht unterschritten werden. Kommt in dieser Zeit niemand, so dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. ACHTUNG: Trotzdem müssen Sie zusätzlich einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich Meldung machen. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeugs angeben – und auf Wunsch die nötigen Feststellungen ermöglichen.

Sicherung von Beweismitteln

Vertrauen Sie Ihrem Unfallgegner nicht, auch wenn Ihnen die Unfallgegnerin oder der Unfallgegner noch so sympathisch ist. Denn Vorsicht ist besser als Nachsicht: Sobald Ihr Unfallgegner zu Hause sitzt, könnte er sich die Sache anders überlegen und Ihnen die Schuld zuschieben. Verzichten Sie nie auf die Sicherung der Beweismittel: Fertigen Sie Fotos (im Detail und in Übersicht) und fragen Sie Zeugen nach deren Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer). Sofern möglich, fertigen Sie eine Unfallskizze an.

Muss ich die Polizei verständigen?

Grundsätzlich ist die Polizei nicht für die Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen (Haftung, Schuld) zuständig. Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie jedoch immer die Polizei rufen. Steht ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogeneinfluss, ist ebenfalls die Polizei zu verständigen. Lässt sich die Identität eines Beteiligten nicht feststellen (Unfallbeteiligter lebt im Ausland, Fahrzeug im Ausland zugelassen), sollte ebenso die Polizei verständigt werden. Zudem dient die polizeiliche Aufnahme des Unfalls der Sicherung von Beweismitteln. Sollte im Rahmen der Schadensregulierung der Unfallhergang bewiesen werden müssen, kann der Unfallbericht der Polizei eine enorme Hilfe darstellen.

Sollte ich mich auf die gegnerische Haftpflichtversicherung verlassen?

Nein! Es empfiehlt sich nicht, im Rahmen der Schadensabwicklung auf das Wort der gegnerischen Versicherung zu vertrauen. Diese ist ausschließlich daran interessiert, Kosten zu sparen. Dies wirkt sich meist zu Ihrem Nachteil aus.

Muss ich meine eigene Haftpflichtversicherung bzw. Teil- oder Vollkaskoversicherung verständigen?

Sollte dem Unfallgegner ebenfalls ein Schaden entstanden sein, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, einen Fremdschaden Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Denn als Versicherungsnehmer trifft Sie die Pflicht, den Sachverhalt mit aufzuklären, insbesondere dann, wenn der Schadensfall zur Eintrittspflicht Ihrer Haftpflichtversicherung führt, beispielsweise bei wechselseitigem Verschulden der Unfallbeteiligten. Daneben besteht auch die Möglichkeit, gegebenenfalls die eigene Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Hat jedoch der Unfallgegner den Schaden alleine verschuldet, sollte derselbe zunächst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden, die für die Schadensverursachung ihres Versicherungsnehmers einzustehen hat.

Benötige ich einen Rechtsanwalt, wenn ich nicht schuld bin?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen. Sie können daher selbstverständlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und die Schadensregulierung durch einen Anwalt vornehmen lassen. Er kümmert sich sodann um Telefonate und Schriftverkehr und tritt mit Versicherern, Behörden und anderen Unfallgegnern in Kontakt. Er nimmt Ihnen also diese Last ab, so dass Sie sich wieder auf Wichtigeres konzentrieren können. Der Anwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und geht unter anderem gegen unberechtigte Kürzungen der gegnerischen Haftpflicht vor. ACHTUNG: Bitte vermeiden Sie unbedingt den Fehler, sich noch an der Unfallstelle mit dem Gegner zu „einigen“ und Bargeld zu übergeben. Damit begeben Sie sich meist in „Teufels Küche“. Häufig befürchten Unfallbeteiligte, sie könnten Nachteile wie etwa steigende Beitragshöhe der eigenen Versicherung oder höhere Reparaturkosten erleiden. Hierbei handelt es sich aber um populäre Irrtümer, die leider in der Bevölkerung immer noch weit verbreitet sind. In aller Regel sind die Unfallbeteiligten jedoch nicht in der Lage, die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten und die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zutreffend einzuschätzen. Hierfür bedarf es zwingend der Einschaltung von „Profis“, etwa Sachverständigen und Rechtsanwälten. Sollte den Unfallgegner ein alleiniges Verschulden treffen, hat dessen Haftpflichtversicherung neben den Kosten eines von Ihnen beauftragten Anwalts auch die Kosten für die Einholung des Sachverständigengutachtens zu tragen.

Nehmen Sie daher professionelle Hilfe in Anspruch, um eine für Sie optimale Unfallregulierung erzielen zu können.

Auch die Experten von REITMAIER Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Unfallabwicklung. Nach einem Verkehrsunfall können Sie sich jederzeit mit der Kanzlei in Verbindung setzen – man wird sich dann sofort um Ihren Fall kümmern.

Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte beraten und vertreten auf dem Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, Strafrechts/Compliance, Wirtschafts- und Arbeitsrechts sowie Veranstaltungsrechts. Ein Team von sechs Anwälten berät Unternehmen sowie Privatpersonen zu rechtlichen Belangen.