Drohendes Dieselfahrverbot in Würzburg
Widerruf von Fahrzeug-Finanzierungsverträgen als Ausweg (Widerrufsjoker) Nachdem die Deutsche Umwelthilfe nun auch Klage betreffend Würzburg eingereicht hat, droht auch in Würzburg ein Dieselfahrverbot. Sollte die Klage erfolgreich sein und Fahrverbote umgesetzt werden, stehen Dieselfahrer vor einem großen (finanziellen) Problem. Sie sind privat und im Beruf auf ihr Fahrzeug angewiesen und müssten sich daher ein Ersatzfahrzeug anschaffen bzw. ihren Diesel loswerden. Letzteren auf dem freien Markt zu verkaufen stellt allerdings keine akzeptable Alternative dar, da dies aktuell nur noch mit einem hohen Wertverlust möglich ist. Falls der Diesel jedoch finanziert wurde, gibt es einen Ausweg. Viele Banken haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert – also entweder eine falsche Widerrufsbelehrung oder nicht alle notwenigen Pflichtangaben erteilt. In der Folge beginnt die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf nicht zu laufen. Kreditnehmer können auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch widerrufen, das finanzierte Fahrzeug zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück. Eine Chance für Besitzer von Dieselfahrzeugen. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Finanzierungsvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde, der Autokäufer diesen als Verbraucher (Privatperson) abgeschlossen …